Für Unternehmer, Gutverdiener und Beamte
Was du in der Krankenversicherung wirklich trägst, steht in keinem Vergleichsportal. Wir rechnen es nach.
Was sich über eine Laufbahn verändert, ist der Anspruch gegen den Dienstherrn. Was meistens gleich bleibt, ist der Vertrag.
Was du bekommst
- kostenlos & unverbindlich
- gesetzlich, privat, Beihilfe — ein Abgleich
- keine Datenweitergabe
- wenige Fragen, 2 Minuten
Kein Verkaufsgespräch, kein Gesundheitsformular. Der Abgleich kommt schriftlich.
- Wege: privat oder Beihilfe
- 2Wege: privat oder Beihilfe
- für den Check
- 2 Min.für den Check
- Sterne bei 12 Bewertungen
- 5,0Sterne bei 12 Bewertungen
- Werktage bis zur Auswertung
- 2Werktage bis zur Auswertung
Zwei Wege
Zwei Ausgangslagen, zwei getrennte Rechnungen.
Über der Pflichtgrenze oder selbstständig gilt eine andere Rechnung als mit Beihilfe oder Heilfürsorge. Wähle deinen Weg, der Check passt sich an.
Leistungen
Vier Schritte, ein nachvollziehbares Ergebnis.
Am Ende steht ein schriftlicher Abgleich — mit der Begründung, warum eine Alternative nicht gewählt wurde.
Beitrags- und Anspruchsabgleich
Gesetzlicher Eigenanteil samt Arbeitgeberzuschuss oder Beihilfeanspruch deines Dienstherrn — nachgerechnet, nicht aus dem Gedächtnis.
- Beihilfe oder Heilfürsorge
- Bemessungssatz je Person
- Kinder und Ehepartner
- Ruhestand vorgerechnet
Restkosten-Abgleich
Lücken und Doppelungen in deinem Bedingungswerk werden markiert und begründet.
Anonyme Vorklärung
Wer nimmt an, zu welchen Konditionen — geklärt, bevor irgendwo ein Antrag liegt.
Bewusst gefiltert
Sieben Fragen halten den Zulauf sauber. Kein Gesundheitsformular, keine Einkommensabfrage.
Der Check
Was tatsächlich passiert, Schritt für Schritt.
- 01
Dienstherren-Abgleich
dein exakter Anspruch, schriftlich
- 02
Restkosten-Abgleich
Lücken und Doppelungen, markiert
- 03
Verlaufsrechnung über die Laufbahn
dein Laufbahn-Zeitstrahl
- 04
Anonyme Vorklärung
wer nimmt an, zu welchen Konditionen
Was sich verändert
Sechs Dinge bewegen sich. Einer bleibt stehen.
Bei Kindern. Bei der Pension. Beim Wechsel des Dienstherrn. Der Anspruch verschiebt sich — und wenn der Vertrag stehen bleibt, versicherst du Prozente doppelt, die längst jemand anderes zahlt.
- Dienstherr
- Laufbahn & Status
- Familienstand
- Kinder
- Dienstherrenwechsel
- Ruhestand
- Dein Anspruch
Sechs Faktoren sind mit deinem Anspruch verbunden: Dienstherr, Laufbahn und Status, Familienstand, Kinder, ein Dienstherrenwechsel und der Ruhestand. Dein Vertrag ist es nicht — er wandert nicht mit, sondern bleibt auf dem Stand des Abschlusstags.
Mandanten
Wer nachrechnen lässt, und mit welchen Themen.
- LehramtA12 bis A16 · Vorbereitungsdienst
- PolizeiHeilfürsorge · Anschluss-PKV
- FeuerwehrHeilfürsorge · Einsatzrisiken
- JustizvollzugHeilfürsorge · Vollzugsdienst
- ZollHeilfürsorge · Anschluss-PKV
- VerwaltungA- und B-Besoldung
- JustizR-Besoldung · Referendariat
- SoldatenSaZ & BS · Übergang
- HochschuleW2 & W3
- Vor der PensionSatzsprung auf 70 %
Fallstudie
Ein Fall zum Nachvollziehen
Ausgangssituation
Selbstständig, Vertrag seit acht Jahren unverändert, in der Zwischenzeit zwei Kinder und ein deutlich höherer Gewinn. Der Beitrag war bekannt, der Leistungsumfang nicht — beim Zahnersatz stand eine andere Staffel im Bedingungswerk als angenommen.
Ergebnis
Der Abgleich hat gezeigt, welche Bausteine doppelt liefen und wo die Familie tatsächlich ungedeckt war. Danach stand eine Entscheidung auf Papier — mit Beiträgen aus dem Tarifrechner, nicht aus dem Gefühl.
Kapazität
Kapazität
- Ich mache maximal [3] PKV-Checks pro Woche.
- Für jeden gehe ich die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn und dein Bedingungswerk selbst durch.
Aus Gesprächen
„Ich hab das genommen, was mein Kollege hat."
Keine Kundenbewertungen, sondern wiederkehrende Aussagen aus Erstgesprächen.
„Ich weiß gar nicht, was mein Dienstherr eigentlich übernimmt."
„Seit dem Kind hat sich bei mir nichts geändert."
„Ich zahl das seit zehn Jahren, das passt schon."
„Ich wechsle das Bundesland — ändert sich da was?"
„Ich hab schon abgeschlossen, ist das jetzt zu spät?"
Beitragsrechner
Was du gesetzlich trägst, lässt sich exakt ausrechnen. Der private Beitrag entsteht im Gespräch.
Die gesetzliche Seite hängt nur an deinem Einkommen — die rechnet dir dieser Rechner auf den Cent aus. Was privat dagegensteht, hängt an Eintrittsalter, Selbstbeteiligung und Gesundheitsprüfung. Deshalb steht hier keine erfundene Zahl, sondern was in deinem Fall in die Rechnung eingeht.
Ich bin
Ich verdiene jährlich
Und ich bin
6.000 € pro Monat
Rechengrößen Stand 2026
Gesetzlich — dein Eigenanteil
614,64 €
Dein Anteil am Gesamtbeitrag von 1.196,21 €; die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.
Arbeitgeberzuschuss, maximal
598,11 €
Die Hälfte deines privaten Beitrags zahlt der Arbeitgeber, begrenzt auf diesen Betrag pro Monat.
Privat — was den Beitrag bestimmt
- Eintrittsalter zum Vertragsbeginn
- Gewählte Selbstbeteiligung
- Leistungsumfang bei Zahn, Klinik und Ambulanz
- Ergebnis der Gesundheitsprüfung
Krankenversicherer veröffentlichen keine Beitragstabellen. Deinen Beitrag rechne ich im Termin mit dem Tarifrechner aus — mit deinen Daten, nicht mit einem Durchschnitt.
Gesetzliche Seite aus den amtlichen Rechengrößen 2026, keine Beratung und kein Angebot. Der Rechner speichert keine Eingaben.
Beitrag berechnen lassenDann rechnen wir das nach — sieben Fragen genügen.
Keine Datenweitergabe, kein anonymer Rückruf. Du sprichst mit der Person, die dich danach auch betreut.
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